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Lexikon-Eintrag:Die Entsendung im Sinne des Begriffs der Ausstrahlung ist im deutschen Sozialversicherungsrecht (§ 4 SGB IV) geregelt. Hierbei handelt es sich um eine begrenzte Verlagerung des Beschäftigungsortes eines Arbeitnehmers von Deutschland ins Ausland. Jedoch gelten deutsche Rechtsvorschriften für die Versicherungspflicht des entsendeten Arbeitnehmers weiterhin.
Der nächste Begriff ist
Entziehung derZulassung.
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