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Lexikon-Eintrag:Durch einen Entzug der vertragsärztlichen Zulassung verliert der Vertragsarzt die Berechtigung, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln.
Die Zulassung kann dem Vertragsarzt entzogen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr vorliegen, der Arzt seine Tätigkeit nicht mehr ausübt oder es zu einer groben Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten gekommen ist.
Der nächste Begriff ist
Enukleation.
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