ErfüllungsgehilfeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Erfüllungsgehilfe ist eine Person oder ein Unternehmen, die oder das einem Schuldner bei der Erfüllung seiner Pflichten hilft. Die Schuld eines Erfüllungsgehilfen geht auf den Schuldner zurück. Konkret bedeutet dies, ein Meisterbetrieb haftet für die schlechte Arbeit seiner Lehrlinge oder ein Reiseveranstalter für schlechte Bedingungen in an ihn gebundene Hotels. Die Schuldverbindung zwischen Schuldner und Geschädigtem kann ein gesetzliches oder vertragliches Schuldverhältnis darstellen.
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Erfüllungsort.
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