ErfüllungsortWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Erfüllungsort des Versicherers, auch Leistungsort genannt, ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Sitz des Versicherungsunternehmens. Im Versicherungsvertrag sind zu erbringende Leistungen und Gegenleistungen fest gehalten. Die vereinbarte Prämienschuld ist immer eine Bringschuld, d.h. es wird Geld transferiert. Der Erfüllungsort ist von Bedeutung für den Gerichtsstand.
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