ErgänzungsversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Ergänzungsversicherung ermöglicht gesetzlich Versicherten, auch die Vorteile einer privaten Krankenversicherungen wahrzunehmen. Sie deckt die Mehrkosten für beispielsweise ambulante und zahnärztliche Behandlungen oder stationäre Versorgung ab, sodass statt Mehrbettzimmern auch Ein- oder Zweibettzimmer oder ein Spezialist in Anspruch genommen werden können. Eine Ergänzungsversicherung kann auch für Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Brille und Kontaktlinsen abgeschlossen werden.
Der nächste Begriff ist
ERGO Pensionsfonds AG.
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