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Lexikon-Eintrag:Der erhöhte Beitragssatz findet Anwendung bei Mitgliedern der geseztlichen Krankenkassen, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben und bedeutet, dass die Krankengeldzahlung vor der siebten Woche beginnt. Die Krankenkassen gleichen diese Zahlung mit einem erhöhten Beitragssatz aus.
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