ErheblichPflegebedürftigeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter der Pflegestufe I, der erheblichen Pflegebedürftigkeit, fallen alle Personen, die auf die Hilfe anderer zur Bewältigung bei der täglichen Körperpflege, der Ernährung oder z.B. der Mobilität angewiesen sind. Hierbei muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt der Versorgung bei min. 90 Min liegen, wobei für die Grundpflege mehr als 45 Min. aufgewendet werden müssen.
Der nächste Begriff ist
Erhöhte Gefahr.
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