Erkrankung imAuslandWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei einer Erkrankung im Ausland tritt die gesetzliche Krankenversicherung nur dann in Kraft, wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In anderen Urlaubsländern, zu denen Länder in Asien, Afrika oder auch die USA gehören, empfiehlt es sich eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherung deckt die Kosten von auftretenden Krankheiten, Operationen, notwendigen Arzneimitteln, Zahnbehandlungen und auch den medizinischen Rücktransport ins Heimatland ab.
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