Erlass von BeiträgenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Der Erlass von Beiträgen ist im Versicherungsrecht bei gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen nur ausnahmsweise möglich, wenn die Beitreibung keinen Erfolg verspricht oder mit unbilligen Kosten verbunden wäre. Die Versicherungsträger sind grundsätzlich im Interesse der Gemeinschaft aller Versicherten zur rechtzeitigen und vollständigen Erhebung der Versicherungsbeiträge verpflichtet.
Der nächste Begriff ist
Erlebensfall.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Erlass von Beiträgen weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|