Erlebensfall


Erlebensfall

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Lexikon-Eintrag:

Meist werden Lebensversicherungen für den Todes- und Erlebensfall abgeschlossen. Der Erlebensfall bedeutet, dass, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Versicherungsendes noch am Leben ist, die Auszahlung der angesparten Vertragssumme gewährleistet ist. Dadurch wird quasi neben der Hinterbliebenenvorsorge auch eine Altersvorsorge gesichert.

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