Erlebensfall-LeistungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Begriff Erlebensfall-Leistung bezieht sich naheliegend auf den Abschluss einer Lebensversicherung. Nach Ablauf der zumeist 20 bis 30jährigen Laufzeit einer Lebensversicherung, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die sogenannte Erlebensfall-Leistung, d.h. die zuvor im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme muss vom Versicherungsunternehmen in ihrer kapitalisierten Form ausgezahlt werden.
Der nächste Begriff ist
Ermächtigung.
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