ErmäßigterBeitragssatzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der ermäßigte Beitragssatz wird gezahlt, wenn der Versicherte ohne Anspruch auf Krankentagegeld oder mit bestimmten Leistungsbeschränkungen zufrieden ist. Menschen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in einer privaten. Wird die gesetzliche Krankenkasse gewählt, wird meist der ermäßigte Beitragssatz genutzt.
Der nächste Begriff ist
Erosion.
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