ErmächtigungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Wort Ermächtigung lässt sich auf verschiedene Arten erklären. Man kann unter dem Wort das Grundrecht verstehen, dass jemand amtlich gültig eine (rechtliche) Handlung tätigen kann. Es kann auch bedeuten, dass man jemandem eine Vollmacht erteilt, ihm die Vollmacht eingrenzt (z.B. die Vollmacht, Rechnungen auszustellen). Damit kann aber auch die Urkunde gemeint seien, mit der jemandem so ein Recht erteilt wird.
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ErmäßigterBeitragssatz.
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