Ersatzkassen-GebührenordnungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Ersatzkassen-Gebührenordnung, kurz E-GO, regelt vertraglich die Abrechnung für Leistungen gegenüber den Ersatzkassen. Durch den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) leitet sich die E-GO inhaltlich von den Leistungsbeschreibungen ab. Es wird auch der selbe Bewertungsmaßstab für Ärzte angelegt, der bei Primärkassen zur Anwendung kommt.
Der nächste Begriff ist
Ersatzwert.
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