ErsatzwertWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Ersatzwert ist gleichzusetzen mit dem Wiederbeschaffungswert einer Sache, d. h. die Kosten für den Ersatz eines Gutes. Der Wert setzt sich zusammen aus dem Neuwert des beschädigten oder verlorenen Gegenstandes und dem kalkulierten Restwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Mit dem Ersatzwert soll eine Wiederbeschaffung bzw. Neubeschaffung möglich gemacht werden.
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