Erstattungspflichtdes ArbeitgebersWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Arbeitgeber sind laut § 147a SHB III verpflichtet, älteren Arbeitnehmern (die das 55. Lebensjahr vollendet haben) das gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten. Die Erstattungspflicht umfasst auch, dass nach Vollendung des 57. Lebensjahr die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge ausgezahlt werden. Andauern kann die Erstattung bis zu 32 Monate.
Der nächste Begriff ist
Erstbeitrag.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Erstattungspflichtdes Arbeitgebers weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|