Erstattungspflichtdes Arbeitgebers


Erstattungspflichtdes Arbeitgebers

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Arbeitgeber sind laut § 147a SHB III verpflichtet, älteren Arbeitnehmern (die das 55. Lebensjahr vollendet haben) das gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten. Die Erstattungspflicht umfasst auch, dass nach Vollendung des 57. Lebensjahr die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge ausgezahlt werden. Andauern kann die Erstattung bis zu 32 Monate.

Der nächste Begriff ist Erstbeitrag.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Erstattungspflichtdes Arbeitgebers weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.