ErstbeitragWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter dem Erstbeitrag versteht man den ersten Beitrag, der an die Versicherungsgesellschaft bei Abschluss einer Versicherung fließt. Er wird auch Erstprämie genannt und ist für den Versicherungsschutz von Bedeutung. Erst wenn der erste Beitrag geflossen ist, beginnt der Versicherungsschutz. Vor diesem Zeitpunkt besteht meist nur eine vorläufige Deckung.
Der nächste Begriff ist
Erstes Risiko.
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