Erstprämie


Erstprämie

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Lexikon-Eintrag:

Die Erstprämie ist der erste Beitrag, der nach Abschluss und Beginn einer Versicherung vom Versicherungsnehmer gezahlt wird. Der Erstprämie wird deshalb eine hohe Bedeutung zugemessen, da die Versicherung erst in der Leistungspflicht ist, wenn dieser Beitrag eingegangen ist. Der Erstbetrag wird auch Einlösebeitrag genannt. Mit ihm beginnt der Versicherungsschutz. Oftmals gewähren Versicherungen jedoch bereits vor Einzahlung des Einlösebetrages eine vorläufige Deckung.

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