Erstversicherung


Erstversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Unter der Erstversicherung versteht man Versicherungsgeschäfte zwischen einer Versicherung (als Erstversicherer) und einer natürlichen oder juristischen Person. Der Erstversicherer hat die Möglichkeit, bestimmte Risiken über eine Rückversicherung abzusichern, wenn ihm das Risiko des Versicherungsgegenstandes selbst zu hoch ist. Dabei steht es dem Erstversicherer frei, einzelne oder alle Risiken rückzuversichern.

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