ErstversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Unter der Erstversicherung versteht man Versicherungsgeschäfte zwischen einer Versicherung (als Erstversicherer) und einer natürlichen oder juristischen Person. Der Erstversicherer hat die Möglichkeit, bestimmte Risiken über eine Rückversicherung abzusichern, wenn ihm das Risiko des Versicherungsgegenstandes selbst zu hoch ist. Dabei steht es dem Erstversicherer frei, einzelne oder alle Risiken rückzuversichern.
Der nächste Begriff ist
ErweiterteLeitungswasserversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Erstversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|