ErwerberWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Erwerber wird derjenige bezeichnet, welcher ein Sachenrecht durch Übertragung des Eigentums von einer anderen Person übereignet bekommt.
Durch die Übereignung verliert der Veräußerer jede Form des Besitzes an der Sache. Der Erwerb muss durch Einigung und Übergabe nach außen erkennbar sein.
Der nächste Begriff ist
Erwerbsfähigkeit.
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