ErwerbsminderungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Erwerbsminderung tritt auf, wenn man durch Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit ganz oder teilweise durchzuführen. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt die teilweise Erwerbsminderung, bei der die Erwerbsminderung die eintretende Lohnminderung ausgleicht, man sich jedoch nach Möglichkeit einen Teilzeitjob suchen soll, und die volle Erwerbsminderung, die man erhält, wenn die Erwerbsfähigkeit auf weniger als drei Stunden pro Tag gesunken ist und dieser Zustand sich alsbald nicht ändern wird. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
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Erwerbsminderungsrente.
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