ErwerbsminderungsrenteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die bis zum 31.12.2000 vorliegenden Rentenarten Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung wurden durch den Gesetzgeber mit Wirkung vom 01.01.2001 durch die so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt.Die Erwerbsminderungsrente differenziert sich dem Grad der Erwerbsminderung gemäß in die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung.Ist der Versicherte unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes aus medizinischen Gründen nicht in der Lage, mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten, so wird die volle Erwerbsminderungsrente vom Rentenversicherungsträger gezahlt. Die Voraussetzung für den Bezug der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist eine verminderte Leistungsfähigkeit, die unter 6 Stunden täglicher Arbeitszeit liegen muss.Für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente müssen bis auf gewisse Ausnahmen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen vor
Der nächste Begriff ist
Erwerbsunfähigkeit.
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