ErwerbsunfähigkeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person gar nicht oder nur sehr eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Nicht zu verwechseln ist die Erwerbsunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit, wo der Betroffene nicht mehr seinen erlernten Beruf ausüben kann. Diese Person könnte durchaus einer anderen Tätigkeit nachgehen.
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ErwerbsunfähigkeitBehinderter.
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