Erwerbsunfähigkeitbei SelbständigenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Erwerbsunfähigkeit ist definiert als die Unfähigkeit, sich durch irgendeine Art von Arbeit einen regelmäßigen Erwerb zu verschaffen. Die Erwerbsunfähigkeit bei Selbstständigen ist wie folgt geregelt: Um zu verhindern, dass ein Versicherter eine Rente für Erwerbsunfähige bezieht und zugleich Einkünfte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt, muss der Betroffene dafür sorgen, dass das Gewerbe aus dem Gewerberegister gestrichen, die Eintragung in der Handwerksrolle gelöscht oder der Betrieb aufgegeben wird, auch im Falle einer unbedeutenden selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Der nächste Begriff ist
Erwerbsunfähigkeitsrente.
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