ErwerbsunfähigkeitsrenteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wird eine Person nach medizinischer Untersuchung als erwerbsunfähig eingestuft, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente, auch "Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" genannt, bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn der Versicherte mindestens 60 Monate versichert war und zugleich 36 Versicherungsbeiträge eingezahlt hat. Die Anerkennung als erwerbsunfähige Person bedeutet aber nicht den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Vielmehr kann aufgrund einer (Rest)- Erwerbsfähigkeit ein anderer Beruf ausgeübt werden. Liegen die Einkünfte jedoch unter 300 Euro, besteht wiederum das Anrecht auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Ein rentenunschädlicher Lohn liegt bei 1/7 des vorherigen Lohnes.
Der nächste Begriff ist
Erwerbsunfähigkeitsrentner.
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