Erziehungsgeld


Erziehungsgeld

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Lexikon-Eintrag:

Das Bundeserziehungsgeldgesetz als Grundlage für die Zahlung des Erziehungsgeldes hatte weiterhin Geltung für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren wurden. Die Bezieher von Erziehungsgeld (in der Regel die Mütter) waren in den gesetzlichen Versicherungen renten-, kranken- und pflegeversichert. Der Bezug von Erziehungsgeld war einkommensabhängig. Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes wurde das Erziehungsgeld nach dem Einkommen gestaffelt und bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Regel bis zum 24. Lebensmonat ausgezahlt (Regelsatz ca. 300 EUR monatlich bei geringem Einkommen). Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren worden sind, wurde das Bundeserziehungsgeld durch das sogenannte Elterngeld ersetzt.

Der nächste Begriff ist Erziehungsurlaub.

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