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Lexikon-Eintrag:Erziehungsurlaub bzw. Elternurlaub bezeichnet die Möglichkeit für Eltern von Neugeborenen, sich der Erziehung ihrer Kinder zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum eigenen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Dieses Recht kann maximal bis zum dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden, der Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber finanziell gleich wie im Falle von bezahltem Urlaub zu behandeln. Ein weiterer und höherer Gehaltsausgleich ist mit Hilfe einer zuätzlichen Versicherung möglich.
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ESSO BKK.
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