Excess - SchädenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Beim Excess handelt es sich um den Selbstbehalt des Versicherungsnehmers. Dies kann ein fester Betrag, reduzierter Selbstbehalt oder auch ohne Selbstbehalt (cero excess) sein. Beim Mietwagenverleih und auch bei Haftpflichtversicherungen wird dies häufig verwendet. Die Kosten der Schäden werden zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer aufgeteilt.
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Exhumierung.
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