ExhumierungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Exhumierung - auch Exhumation genannt - bezeichnet das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus dessen Grab. Dieses Verfahren ist nur im Bereich eines Strafverfahrens zur gerichtlichen Leichenschau, bei der der Körper des Verstorbenen auf die Ursachen und Umstände des Todes untersucht wird, zulässig.
Der nächste Begriff ist
Exitus.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Exhumierung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|