ExplosionWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter einer Explosion versteht man nach § 5 Nr. 3 VGB 2001 eine Kraftäußerung, welche auf der Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen beruht. Diese Kraftänderung verläuft plötzlich. Werden explosive Gase oder Dämpfe entzündet, kann die Folge eine Explosion sein. Explosionen sind durch die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt. Im Gegensatz dazu versichert die Wohngebäude-Versicherung keine Schäden, die durch Implosionen entstehen.
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Exspiration.
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