Fälligkeit / LebensversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ist der Zeitpunkt des Ablaufs der vertraglichen Laufzeit einer Lebensversicherung erreicht oder der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis (z.B. Tod des Versicherten) eingetreten, werden Leistungen aus dieser Versicherung fällig. Der Versicherungsfall ist dem Versicherungsunternehmen anzuzeigen. Das Versicherungsunternehmen prüft die Leistungspflicht in einem angemessenen Zeitraum.
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Fälligkeitder Krankenversicherungsbeiträge.
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