Führerscheinklausel


Führerscheinklausel

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Führerscheinklausel ist eine Klausel, welche in den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) verankert ist. Diese Klausel besagt, dass die Versicherung nicht für einen Schaden haftet, wenn dieser von einer Person ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht wurde. Führt eine andere Person das Fahrzeug, muss sich der Versicherte vergewissern, dass diese Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Der nächste Begriff ist Führerscheinuntersuchung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Führerscheinklausel weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.