FührungsklauselWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Führungsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die mehrere Versicherungsgesellschaften untereinander treffen, wenn sie zum Beispiel für einen Großkunden den Versicherungsschutz gemeinsam übernehmen. In diesem Fall ermächtigt die Führungsklausel einen der beteiligten Versicherer zur Abwicklung aller Geschäftsabläufe, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Für den damit verbundenen Aufwand erhält das bevollmächtigte Versicherungsunternehmen in der Regel eine Provision.
Der nächste Begriff ist
Fußreflexzonenmassage.
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