FachärztlicheVersorgungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die medizinische Versorgung und kurative Behandlung durch niedergelassene Ärzte oder in Krankenhauseinrichtungen differenziert sich in eine hausärztliche sowie in eine fachärztliche Versorgung (§ 73 Abs. 1 SGB V).
Im Unterschied zur Versorgung durch den Hausarzt, der in der Regel ein praktizierender Allgemeinmediziner ist, umfasst die sog. fachärztliche Versorgung alle Leistungen in speziellen Gebieten der Medizin (z.B. Neurologie/Psychiatrie, Urologie etc.). Diese spezifischen Leistungen dürfen nur von einschlägig qualifizierten Fachärzten erbracht bzw. abgerechnet werden. Eine fachärztliche Behandlung und Versorgung wird sowohl von niedergelassenen Fachärzten als auch in den Krankenhäusern vorgenommen.
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