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Lexikon-Eintrag:Seit 1993 ist für die Zulassung als Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenversicherungen Voraussetzung, dass ein Arzt den Titel Facharzt erworben hat. Zur Erlangung dieses Titels ist eine mehrjährige Weiterbildung mit erfolgreichem Abschluss der Facharztprüfung erforderlich. Die Landesärztekammern erlassen für ihren Zuständigkeitsbereich Weiterbildungsordnungen für Fachärzte.
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