FachgebietsbeschränkungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Generell gilt für alle Ärzte eine Fachgebietsbeschränkung.
Das heißt, Ärzte dürfen nur Leistungen im Rahmen ihres Fachgebietes erbringen, in dem diese studiert haben. So darf z.B. ein Arzt für Allgemeinmedizin nur Leistungen in diesem Bereich erbringen, er darf weder internistisch, noch gynäkologisch tätig sein. Fachärzte wie z.B. Kardiologen, dürfen Herzoperationen nur ausführen, wenn sie gleichzeitig auch eine Ausbildung zum Herzchirurgen haben. Da Ärzte jedoch dem Grundsatz des Helfens verpflichtet sind, dürfen sie bei Notfällen im öffentlichen Raum oder bei Veranstaltungen unterstützend und lebensrettend eingreifen, bis ein geeigneter Facharzt zur Stelle ist.
Der nächste Begriff ist
Fälligkeit / Lebensversicherung.
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