Fachgebietsbeschränkung


Fachgebietsbeschränkung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Generell gilt für alle Ärzte eine Fachgebietsbeschränkung. Das heißt, Ärzte dürfen nur Leistungen im Rahmen ihres Fachgebietes erbringen, in dem diese studiert haben. So darf z.B. ein Arzt für Allgemeinmedizin nur Leistungen in diesem Bereich erbringen, er darf weder internistisch, noch gynäkologisch tätig sein. Fachärzte wie z.B. Kardiologen, dürfen Herzoperationen nur ausführen, wenn sie gleichzeitig auch eine Ausbildung zum Herzchirurgen haben. Da Ärzte jedoch dem Grundsatz des Helfens verpflichtet sind, dürfen sie bei Notfällen im öffentlichen Raum oder bei Veranstaltungen unterstützend und lebensrettend eingreifen, bis ein geeigneter Facharzt zur Stelle ist.

Der nächste Begriff ist Fälligkeit / Lebensversicherung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Fachgebietsbeschränkung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.