Fahrer - unberechtigterWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Ein berechtigter Fahrer eines versicherten Fahrzeugs ist immer derjenige, der auch im Versicherungsvertrag als Fahrer eingetragen ist. War diejenige Person bei einem Unfall auch der Fahrer des versicherten Fahrzeugs, übernimmt die Versicherung bis zur eingetragenen Versicherungssumme den Schaden. Hat jedoch ein unberechtigter Fahrer - also eine nicht im Vertrag eingetragene Person - mit diesem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss das Versicherungsunternehmen ebenfalls den Schaden ersetzen, kann aber nach der Vorleistung die entsprechenden Kosten von dieser Person zurückfordern.
Der nächste Begriff ist
Fahrer-Rechtsschutz.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Fahrer - unberechtigter weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|