Fahrer-Rechtsschutz


Fahrer-Rechtsschutz

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Lexikon-Eintrag:

Beim sog. Fahrer-Rechtsschutz handelt es sich um einen speziellen Versicherungstyp, der den Fahrer von fremden Fahrzeugen, als Fußgänger sowie als Radfahrer und als Fahrgast von öffentlichen Nahverkehrssystemen versichtert. In Frage kommt ein solcher Fahrer-Rechtsschutz nur, wenn man des Öfteren mit fremden Fahrzeugen unterwegs ist, bzw. kein eigenes Auto besitzt.

Der nächste Begriff ist Fahrerlaubnis.

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