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Lexikon-Eintrag:Die Fahrerlaubnis (oder der Führerschein) ist eine amtliche Urkunde, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr berechtigt. Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist nur durch eine theoretische und eine fahrpraktische Prüfung möglich. Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen muss jeweils eine eigene Fahrerlaubnis erworben werden, für die unterschiedliche Mindestalter gelten.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann die Fahrerlaubnis vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden.
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Fahrkosten.
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