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Lexikon-Eintrag:Für Fahrten zum Arzt oder zum Krankenhaus entstehen Fahrtkosten. Krankentransporte vom Unfallort zum Krankenhaus werden von der gesetzliche Krankenkasse übernommen. Fahrten vom Wohnort zum Arzt werden nur in besonderen Fällen übernommen wie z. B. im Falle eine schweren Behinderung. Diese Fahrten müssen jedoch zuvor genehmigt worden sein. Zudem ist hierfür üblicherweise ein Teil der Kosten selbst zu tragen.
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Fahrlässigkeit.
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