Fahrlässigkeit


Fahrlässigkeit

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Lexikon-Eintrag:

Fahrlässigkeit ist die mangelnde Sorgfalt bei der Erledigung von Pflichten, die im Gegensatz zum Vorsatz nicht willentlich erfolgt. Fahrlässig handelt derjenige, der die Risiken einer Situation kennt und die Gefahren, die durch sein Handeln entstehen, in Kauf nimmt. Es wird zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Ein Autofahrer, der bei Rot über die Ampel fährt und dabei einen Fußgänger verletzt, hat den Unfall zwar nicht vorsätzlich herbeigeführt, aber grob fahrlässig in Kauf genommen. Leicht fahrlässig handelt beispielsweis derjenige, der bei kurzer Abwesenheit ein Wohnungsfenster gekippt stehenlässt.

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