Fahrrad / Hausratversicherung


Fahrrad / Hausratversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Innerhalb einer Hausratsversicherung ist es möglich, sein Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern. Diese meist zusätzliche Versicherung des Eigentums ist mit einem erhöhten Beitrag verbunden, der von Versicherer zu Versicherer variiert. Es kann aber auch sein, dass das Fahrrad bereits mitversichert ist. Hierbei sollte man jedoch die genauen Versicherungsbedingungen beachten. So kann es zum Beispiel sein, dass das Fahrrad zwar außerhalb des Hauses gegen Diebstahl abgesichert ist, es aber gleichzeitig eine Nachtklausel gibt, die deutlich macht, das dieser Diebstahlschutz nur zwischen 6 und 22 Uhr gilt.

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