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Lexikon-Eintrag:Fahrten bzw. Fahrtkosten werden im Steuerrecht in zwei Gruppen unterteilt. Es gibt berufliche oder betriebliche Reisen. Fahrtkosten müssen durch Einzelnachweise in einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Zu den Fahrtkosten gehören auch Kosten, die ein Mietwagen beinhaltet oder Kosten, die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen.
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Fahrzeugflotte.
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