Fahrten


Fahrten

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Fahrten bzw. Fahrtkosten werden im Steuerrecht in zwei Gruppen unterteilt. Es gibt berufliche oder betriebliche Reisen. Fahrtkosten müssen durch Einzelnachweise in einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Zu den Fahrtkosten gehören auch Kosten, die ein Mietwagen beinhaltet oder Kosten, die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen.

Der nächste Begriff ist Fahrzeugflotte.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Fahrten weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.