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Lexikon-Eintrag:Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Fahrtkosten, die mit einer Leistung der Krankenkasse im Zusammenhang stehen.
Die Krankenkasse übernimmt z.B. bei Leistungen die stationär erbracht werden den Fahrtkostenanteil, der 13,00 EUR je Fahrt übersteigt.
Gleiches gilt, ggfls. unter Berücksichtigung vertragsspezifischen Leistungskonditionen, bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen und zu einer vor- bzw. nachstationären Behandlung.
Private Krankenversicherungen übernehmen für gewöhnlich die Kosten von Fahrten im Krankenwagen sowie Fahrten im Notfallrettungsdienst im Rahmen der tariflich vereinbarten Leistungen.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen im Ausland sind i.d.R. von den gesetzlichen sowie von den privaten Krankenkassen abgedeckt. Für private Reisen ins Ausland schließt man besser eine kostengünstige und leistungsstarke Auslandsreiseversicherung ab die unstrittig alle Fahrtkosten übernimmt die bei Krankheit und Unfall an
Der nächste Begriff ist
Gesetzliche Krankenversicherung Kündigung.
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