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Lexikon-Eintrag:Es gibt drei Arten von Fahrzeugschäden: den Haftpflichtschaden, den Kaskoschaden und den Totalschaden. Beim Haftpflichtschaden übernimmt die Haftpflichtversicherung anstelle des Unfallverursachers den Schadenersatz für das Unfallopfer. Beim Kaskoschaden erhält ein Versicherter bei einem selbstverursachten Schaden den Versicherungsbedingungen entsprechend Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden. Beim Totalschaden ist eine Wiederherstellung des Fahrzeugs nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich, da der Zeitwert des Fahrzeugs niedriger als die Kosten der Reparatur wären. In diesem Fall wandelt sich der Anspruch auf Wiederherstellung in einen Anspruch auf Geldersatz.
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Fahrzeugschaden/ Finanzierungskosten.
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