Fahrzeugschaden / NeuwertWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In der Praxis wird zwischen drei Begriffen des Totalschadens unterschieden.
1. Der technische Totalschaden:
Hier ist eine Reparatur technisch nicht möglich, das Fahrzeug kann nicht mehr in einen verkehrstüchtigen Zustand versetzt werden.
2. Der wirtschaftliche Totalschaden:
Hier fallen die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch aus.
3. Unechter Totalschaden:
Das neuwertige Fahrzeug wurde so erheblich beschädigt, dass dem Eigentümer eine Reparatur nicht zugemutet werden kann. Der Fahrzeugschaden beläuft sich auf die Höhe des Neuwerts.
Der nächste Begriff ist
Fahrzeugschaden /Nutzungsausfall.
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