Fahrzeugschaden / Neuwert


Fahrzeugschaden / Neuwert

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Lexikon-Eintrag:

In der Praxis wird zwischen drei Begriffen des Totalschadens unterschieden. 1. Der technische Totalschaden: Hier ist eine Reparatur technisch nicht möglich, das Fahrzeug kann nicht mehr in einen verkehrstüchtigen Zustand versetzt werden. 2. Der wirtschaftliche Totalschaden: Hier fallen die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch aus. 3. Unechter Totalschaden: Das neuwertige Fahrzeug wurde so erheblich beschädigt, dass dem Eigentümer eine Reparatur nicht zugemutet werden kann. Der Fahrzeugschaden beläuft sich auf die Höhe des Neuwerts.

Der nächste Begriff ist Fahrzeugschaden /Nutzungsausfall.

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