Fahrzeugschaden /Nutzungsausfall


Fahrzeugschaden /Nutzungsausfall

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Lexikon-Eintrag:

Unverschuldet durch einen Unfall geschädigte Personen haben bei einem Fahrzeugschaden Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten oder die für die Dauer der Reparatur anfallenden Kosten für ein Ersatzfahrzeug. Dabei spielt der Schadensumfang eine entscheidende Rolle für die, somit nicht ganz freie Wahl zwischen, Reparaturkostenerstattung, Kostenerstattung für ein Ersatzfahrzeug oder die Abrechnung des Schadens in Berufung auf ein Sachverständigengutachten.

Der nächste Begriff ist Fahrzeugschaden /Reparaturauftrag.

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