Fahrzeugschaden /Reparaturauftrag


Fahrzeugschaden /Reparaturauftrag

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Lexikon-Eintrag:

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Geschädigter grundsätzlich verlangen, dass der ursprüngliche Zustand des beschädigten Fahrzeuges wiederhergestellt wird oder eine Entschädigung in Form von Geld geleistet wird. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für eine Reparatur nur in dem Maße übernommen werden, wie es dem Zustand des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Unfall entspricht. Der Halter gibt die Reparatur in Auftrag, d.h. er lässt sein Kraftfahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren. Die Kosten dieser Reparatur werden von der Haftplichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Der nächste Begriff ist Fahrzeugschaden /Reparaturkosten.

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