Fahrzeugschaden /Reparaturkosten


Fahrzeugschaden /Reparaturkosten

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Lexikon-Eintrag:

Bei einem Fahrzeugschaden hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung. Die Kostenermittlung kann durch einen, vom Versicherungsnehmer beauftragten, unabhängigen Sachverständigen oder eine Werkstatt seiner Wahl erfolgen. Es besteht ferner die Möglichkeit, die Kosten durch einen Gutachter des zuständigen Versicherungsunternehmens berechnen zu lassen.

Der nächste Begriff ist Fahrzeugschaden /Restwert.

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