Fahrzeugschaden /RestwertWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Weist ein Fahrzeug eine erhebliche Beschädigung oder sogar einen Totalschaden auf, kann es in der Regel trotzdem noch auf dem zugänglichen Gebraucht- oder Fahrzeugverwertungsmarkt in Zahlung genommen werden. Der monetäre Erlös, der sich aus dieser Verkaufsoption noch erzielen lässt, wird von den Schadensversicherern (z.B. Kasko etc.) in der Schadensabrechnung als sog. Restwert in der Vergleichskontrollrechnung berücksichtigt. Auch bei der Totalschadenberechnung schlägt sich diese Größe nieder.Der Restwert ist hierbei jeweils vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzuziehen.
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Fahrzeugschaden /Totalschaden.
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